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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Gründung, Wachstum, Effizienz, Digitalisierung und Innovation
  • Zuschüsse und zins­günstige Darlehen erhalten
  • Kombination verschiedener Förder­programme möglich
  • Sicherheit durch feste und günstige Zinsen
  • Lange Lauf­zeiten
  • Tilgungs­freie Anlauf­jahre schonen Ihre Liquidität

Die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KfW)

Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.

Ihr nächster Schritt

Vereinbaren Sie gleich einen Termin, um die bestmögliche Förderung für Ihre unternehmerischen Ziele zu erhalten und die passenden Fördermittel zu beantragen.

Digitalisierung und Innovation

Innovative Ideen umsetzen

  • Für zukunfts­weisende und innovative Vorhaben
  • Für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse in Ihrem Unter­nehmen
  • Zur Finanzierung von Investitionen und Betriebs­mitteln jeder Größen­ordnung
  • Vereinfachte Antrags­stellung

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Für zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen

Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungs­projekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebs­mittel.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Digitalisierungs­vorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unter­nehmen, wie zum Beispiel:

  • Inner­betriebliche Breitband­netze
  • Datensicherheits­konzepte
  • Digitale Plattformen und Apps
  • Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen (Industrie 4.0)
  • Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck
  • Social-Media-Kommunikations­strategien
  • Digitale Vertriebs­kanäle, die mobil nutzbar sind

2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienst­leistungen.

  • Produkte, zum Beispiel die Herstellung eines neuen Verpackungs­materials
  • Verfahren/Prozesse, zum Beispiel Aufbau eines neuen Produktions­prozesses
  • Dienst­leistungen, zum Beispiel unent­geltliche Apps, die am Markt angeboten werden

Von diesem Kredit profitieren mittel­ständische Unter­nehmen und freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.

Um als innovatives Unter­nehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungs­bedarf in Investi­tionen und Betriebs­mittel:

  • Mehr als 20 Prozent Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Beschäftigten­zahl im Durch­schnitt der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 10 Prozent Betriebs­kostenanteil für Forschung und Entwicklung in jedem der letzten 3 Jahre
  • Mindestens 5 Prozent Betriebs­kostenanteil bei Unter­nehmen, die 7 Jahre oder jünger sind, für Forschung und Entwicklung in einem der letzten 3 Jahre
  • Innovations­preis der EU in den letzten 24 Monaten
  • Innovations­förderung durch Staat oder EU in den letzten 36 Monaten
  • Eine Venture-Capital Finan­zierung in den letzten 24 Monaten
Neue Produkte und Prozesse entwickeln

Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiter­entwicklung von Produkten, Prozessen und Dienst­leistungen bis zu fünf Millionen Euro.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Betriebs­mittel, wie Personal­kosten Ihres Vorhabens, Einzel­kosten für Forschungs- und Entwicklungs­aufträge sowie für Beratungs­dienste und Ähnliches (externe Kosten)
  • Investitionen: Kosten für Forschung und Entwicklung, die für das Vorhaben anfallen (einschließlich anteiliger Abschreibungen für den Forschungs- und Entwicklungs­zeitraum)

Von diesem Kredit profitieren etablierte Unter­nehmen der privaten Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäfts­tätig sind.

Energie und Umwelt

Verantwortung über­nehmen für die Umwelt

  • Für alle Unternehmen und freiberuflich Tätige, unabhängig von der Umsatz­größe
  • Je besser die Energie­effizienz, desto höher die Förderung
  • Günstige Zins­sätze und hohe Tilgungs­zuschüsse
  • Förderung von Energie­effizienz-Maßnahmen im In- und Ausland bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Niedrigerer Einstiegs­standard – bereits ab 10 Prozent Energie­einsparung ist eine Förderung möglich

Ihre Förder­möglich­keiten im Überblick

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Sanieren

Die aktuellen Informationen finden sie hier.

Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.

  • Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
  • Kauf: den Kaufpreis der Immobilie innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme (ohne Grundstückskosten)

Ein Gebäude gilt als klima­freundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Quali­täts­siegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.

Energieeffiziente Produktionsanlagen und -prozesse

Das KfW-Energie­effizienz­programm unterstützt Energie­effizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zins­günstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitions­maßnahmen, die eine Energie­einsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maschinen und Anlagen
  • Elektrische Antriebe und Pumpen
  • Wärme­rück­gewinnung
  • Informations- und Kommunikations­technik
  • Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Mit dem KfW-Energie­effizienz­programm – Bundesförderung für Energie­effizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maß­nahmen zur Energie­einsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 60 Prozent.

Gefördert werden können zum Beispiel:

1. Ersatz oder Neuan­schaffung hoch­effizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Venti­latoren, Druck­luft­anlagen, Frequenz­umrichter, Anlagen zur Abwärme­vermeidung und -nutzung

2. Bereit­stellung von Prozess­wärme aus erneuer­baren Energien zum Beispiel mit Solar­kollektoren, Biomasse­anlagen und Wärme­pumpen

3. Mess-, Steuer- und Regelungs­technik sowie Sensorik, einschließ­lich Energie­management-Software und Schulung

4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energie­einspar­konzepts:

  • Prozess- und Verfahrens­umstellungen, die zu Energie- und Ressourcen­einsparungen führen
  • Investive Maßnahmen zur Nutzung von Prozess­abwärme
  • Energie- oder Ressourcen­effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie- oder Ressourcen­verlusten (z. B. thermische Isolierung)
  • Umstellung der Energie­versorgung von fossilen auf erneuerbare Energie­träger
  • Erstellung eines Einspar­konzepts und Begleitung bei der Umsetzung durch einen Energie­berater oder eine Energie­beraterin
  • Neben­kosten für Planung und Installation

5. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestands­anlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind

Umwelt schützen und Ressourcen schonen

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcen­schonenden Maßnahmen, die kreislauf­orientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.

Mit einem zins­günstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutz­maßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:

  • Ressourcen und Materialien einsparen
  • zunehmend kreislauforientiert arbeiten
  • Abfälle und Abwasser vermeiden
  • Luftverschmutzungen vermindern
  • biodiversitäts­fördernde Flächen- oder Dach­begrünungen vornehmen
  • das Firmen­gelände naturnah gestalten
  • emissions­arme Fahrzeuge anschaffen oder Fahrzeuge umrüsten
  • Böden sanieren und das Grundwasser schützen

Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förder­fähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:

  • biodiversitätsfördernde Flächen- oder Dach­begrünungen
  • Anlage von Biotopen und naturnahen Gewässern
  • Entsiegelung und diversitäts­fördernde Renaturierung
  • dezentrales Niederschlags­management
Kredit für klimafreundliche Investitionen

Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

  • Zinsgünstiges Darlehen
  • Für Unternehmen jeder Größe
  • Auch zur Finanzierung von Vorhaben innerhalb der EU

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.

Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten, z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, emissionsarme Fahrzeuge, energie­effiziente Gebäudetechnik
  • Maßnahmen zur Minderung der Treibhaus­gas­emissionen ausgewählter energieintensiver Prozesse
  • Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zur Versorgung des eigenen Unternehmens­standortes oder für integrierte Mobilitäts­projekte
  • Erzeugung und Verteilung von Fernwärme/-kälte
  • Stromverteil­netze und Energiespeicher
  • Erzeugung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
  • Kohlendioxid­transport und -speicherung
  • Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
  • Klimafreundlicher Verkehr
  • Green IT
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