Der Arbeitgeber-Rechtsschutz unterstützt Sie beispielsweise, wenn
Sie aus betrieblichen Gründen eine Kündigung ausgesprochen haben und sich gegen eine Kündigungsschutzklage wehren müssen.
die Ordnungsbehörde Ihnen vorwirft, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben.
Ihnen vorgeworfen wird, ein urheberrechtlich geschütztes Foto auf Ihrer Homepage verwendet zu haben. Hierfür übernimmt die ÖRAG Ihre Anwaltskosten bis zu 1.000 Euro.