Unabhängig von Öffnungszeiten haben Sie immer Zugriff auf Ihre Finanzen – vom PC, Smartphone oder Tablet.
Treffen Sie hier Ihre Auswahl.
Seit dem 14. September 2019 wird aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen (Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie) alle 90 Tage bei der Anmeldung im Online-Banking sowie bei der Abfrage von Umsatzdaten, die älter als 90 Tage sind, zusätzlich eine TAN abgefragt.
Wenn Sie mehr Informationen zu den Banking-Verfahren benötigen, nimmt sich Ihr Berater gerne Zeit für Sie.
Als Online-Banking-Nutzer der Sparkasse können Sie das Elektronische Postfach sofort und kostenlos nutzen. Speichern Sie alle Informationen dauerhaft auf Ihrem PC oder drucken Sie diese bei Bedarf aus.
Aktivieren Sie am besten gleich Ihr Elektronisches Postfach und probieren es aus.
Beim chipTAN-Verfahren benötigen Sie nur Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) und den TAN-Generator. Diesen können Sie hier bestellen.