Sobald Sie die Pfändung beim Gläubiger bezahlen, werden die Konten wieder freigegeben. Wenn möglich, sollten Sie diesen Lösungsweg bevorzugt nutzen. Gern können Sie den Bezahlauftrag direkt online erfassen.
Wenn Sie die Bezahlung der Pfändung direkt online in Auftrag geben, wird die Zahlung durch uns bearbeitet und Ihr Konto wird zeitnah wieder freigegeben.
Wenn Sie die Bezahlung der Pfändung eigenständig, zum Beispiel mittels eines Überweisungsauftrages, an den Gläubiger veranlassen, benötigen wir als Nachweis die Freigabe vom Gläubiger.